
Die Mitgliedschaft in der SLG Stebbach setzt zwingend auch
- die Mitgliedschaft im BDMP e.V. (Bundesverband)
und
- die Mitgliedschaft im KKS Stebbach e.V. voraus.
1. Mitgliedschaft im BDMP e.V. (Bundesverband)
Die Mitgliedschaft im BDMP kann mit dem auf der Homepage des BDMP im PDF-Format zum Download zur Verfügung stehenden Aufnahmeformular beantragt werden. Momentan entstehen dadurch folgende Kosten:
- Aufnahmegebühr: 64,00 Euro
- Jahresbeitrag: 64,00 Euro
Diese Angaben sind unverbindlich. Die aktuellen Gebühren und Beiträge können auf der Homepage des BDMP eingesehen werden.
2. Mitgliedschaft im KKS Stebbach e.V.
Zur Beantragung der Mitgliedschaft im KKS Stebbach steht auf der Homepage des Vereins ein Aufnahmeantrag im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Durch die Mitgliedschaft im KKS Stebbach entstehen folgende Kosten:
- Aufnahmegebühr: 175,00 Euro (bei Ehepartnern nur von einem Partner zu zahlen)
- Jahresbeitrag: 40,00 Euro
- Schießstand-Nutzungspauschale pro Jahr: 50,00 Euro
Im Rahmen der Mitgliedschaft sind von jedem Inhaber einer Jahreskarte für die Schießstandnutzung 6 Arbeitsstunden pro Jahr abzuleisten (z.B. durch Dienst als Standaufsicht). Werden diese Arbeitsstunden nicht abgeleistet, werden dem betreffenden Mitglied pro nicht abgeleisteter Arbeitsstunde 10,00 Euro berechnet und vom Konto abgebucht.
3. Mitgliedschaft in der SLG Stebbach
Ein Aufnahmeantrag im PDF-Format steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Folgende Kosten entstehen Ihnen durch die Mitgliedschaft:
- Aufnahmegebühr: 25,00 Euro
- Jahresbeitrag: 25,00 Euro
Weitere Kosten entstehen einem Mitglied der SLG Stebbach nicht: Die Kosten für die Nutzung des Schießstandes des KKS Stebbach sind im Jahresbeitrag des KKS Stebbach enthalten. Die Kosten für die Nutzung von Schießständen außerhalb des Stebbacher Schießstandes (z.B. des Schießstandes in Philippsburg), Zielscheiben, Schußpflaster, etc. sind im Jahresbeitrag der SLG enthalten. Der Jahresbeitrag wird jährlich auf der Mitgliederversammlung der SLG Stebbach mit den entstandenen Kosten verglichen und ggf. neu festgesetzt.



