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Freiheit und Waffenrecht

"Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffenrecht."


Gustav Heinemann
SPD-Politiker und Bundespräsident


"Wer dem Bürger die Waffe wegnimmt, der zeigt ihm so seine Unmündigkeit an. Der Staat übernimmt die Vormundschaft. Und diese wird sich bald nicht mehr allein auf die Waffenfrage erstrecken … Weshalb soll ein unmündiger Bürger an der Urne über die Geschicke unseres Landes befinden können? Die Entmündigungsspirale stoppt nicht bei der Volksentwaffnung."


Ueli Maurer
Schweizer Bundesrat, 2009

1. Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Jede unbescholtene und in geordneten Verhältnissen lebende Person kann Mitglied im KKS Stebbach e.V. werden. Bei Jugendlichen ist die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten erforderlich, die auf dem Aufnahmeantrag durch entsprechende Unterschrift zu dokumentieren ist.

2. Aufnahmegebühr

Wer dem KKS Stebbach beitreten möchte, muß eine Aufnahmegebühr von 175,00 Euro bezahlen. Bei Ehepartnern ist die Aufnahmegebühr nur von einem Partner zu zahlen. Für Jugendliche entfällt die Aufnahmegebühr.

3. Jahresbeitrag

Der Jahresbeitrag beträgt 40,00 Euro für Erwachsene (incl. Hallennutzung) und 25,00 Euro für Jugendliche (incl. Hallennutzung).

4. Jahreskarte für Schießstandnutzung

Schützen, die ausschließlich mit Luftdruckwaffen schießen, müssen keine weiteren Nutzungsgebühren bezahlen. Groß- und Kleinkaliberschützen sowie Bogenschützen müssen für die Benutzung der jeweiligen Schießstände eine Jahreskarte lösen. Eine Jahreskarte für alle Kaliber bzw. Bogen kostet 50,00 Euro pro Person.

5. Arbeitsstunden

Im Rahmen der Mitgliedschaft sind von jedem Inhaber einer Jahreskarte für die Schießstandnutzung 6 Arbeitsstunden pro Jahr abzuleisten (z.B. durch Dienst als Standaufsicht). Werden diese Arbeitsstunden nicht abgeleistet, werden dem betreffenden Mitglied pro nicht abgeleisteter Arbeitsstunde 10,00 Euro berechnet und vom Konto abgebucht.

6. Zahlungsweise

Alle anstehenden Gebühren und Beiträge sind ausschließlich per Bankeinzug zu bezahlen. Daher ist bei einem Beitritt zum KKS Stebbach auch eine entsprechende Einzugsermächtigung auszustellen.

7. Aufnahmeantrag

Aufnahmeantrag des KKS Stebbach im PDF-Format

Unser Aufnahmeantrag steht Ihnen hier zum Herunterladen im PDF-Format zur Verfügung. Mit Hilfe des kostenlos erhältlichen Acrobat Reader können Sie die PDF-Datei auf Ihrem PC öffnen und ausdrucken. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig und gut leserlich aus und senden Sie ihn an folgende Anschrift:

KKS Stebbach e.V.
Zum Schützenhaus 1
75050 Stebbach