Ohne Standaufsicht kann kein Schießen stattfinden. Jedes aktiv am Schießbetrieb teilnehmende Mitglied ist verpflichtet, 2 mal pro Jahr Dienst als Standaufsicht zu leisten. Ab Oktober hängt im Schützenhaus eine Liste mit den Schießterminen des kommenden Jahres aus. Bis Mitte Dezember hat dann jeder die Möglichkeit, sich an für ihn passenden und noch freien Terminen einzutragen. Mitglieder, die sich bis Mitte Dezember nicht eigenständig in den Dienstplan eingetragen haben, müssen dann vom Schießleiter zu den noch offenen Terminen eingeteilt werden.
Ist ein für die Standaufsicht eingeteiltes Mitglied nicht in der Lage, seinen Dienst zu versehen, hat es eigenständig für eine Ersatzaufsicht zu sorgen. Bei einem unentschuldigten Fehlen ohne für Ersatz gesorgt zu haben, wird satzungsgemäß eine Gebühr in Höhe von 30 € zugunsten der Vereinskasse erhoben und von dem betreffenden Mitglied per Bankeinzug eingezogen.
Der Dienstplan für die Standaufsicht steht als PDF-Datei zur Verfügung:
Dienstplan Standaufsicht 2012



