Ab sofort steht der neue Dienstplan für die Standaufsicht für das Jahr 2014 als PDF-Datei unter dem Menüpunkt
zur Verfügung.Wir bitten dabei wieder folgendes zu beachten: Ist ein für die Standaufsicht eingeteiltes Mitglied nicht in der Lage, seinen Dienst zu versehen, hat es eigenständig für eine Ersatzaufsicht zu sorgen. Bei einem unentschuldigten Fehlen ohne für Ersatz gesorgt zu haben, wird satzungsgemäß eine Gebühr in Höhe von 30 € zugunsten der Vereinskasse erhoben und von dem betreffenden Mitglied per Bankeinzug eingezogen. Nicht wahrgenommene Standaufsichten können bei Nachfrage durch die Ordnungsämter zum Verlust der Zuverlässigkeit führen!