1. Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Jede unbescholtene und in geordneten Verhältnissen lebende Person kann Mitglied im KKS Stebbach e.V. werden. Bei Jugendlichen ist die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten erforderlich, die auf dem Aufnahmeantrag durch entsprechende Unterschrift zu dokumentieren ist.
2. Aufnahmegebühr
Wer dem KKS Stebbach beitreten möchte, muß eine Aufnahmegebühr von 175,00 Euro bezahlen. Bei Ehepartnern ist die Aufnahmegebühr nur von einem Partner zu zahlen. Für Jugendliche entfällt die Aufnahmegebühr.
3. Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag beträgt 50,00 Euro für Erwachsene (incl. Hallennutzung) und 35,00 Euro für Jugendliche (incl. Hallennutzung).
4. Jahreskarte für Schießstandnutzung
Schützen, die ausschließlich mit Luftdruckwaffen schießen, müssen keine weiteren Nutzungsgebühren bezahlen. Groß- und Kleinkaliberschützen sowie Bogenschützen müssen für die Benutzung der jeweiligen Schießstände eine Jahreskarte lösen. Eine Jahreskarte für alle Kaliber bzw. Bogen kostet 50,00 Euro pro Person.
5. Arbeitsstunden
Im Rahmen der Mitgliedschaft im KKS Stebbach e.V. hat jedes Mitglied zwischen 21 und 65 Jahren 10 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr abzuleisten (z.B. durch Standaufsicht). Wenn diese Arbeitsstunden nicht abgleistet werden, werden dem betreffenden Mitglied pro nicht abgeleisteter Arbeitsstunde der Betrag, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wurde (Arbeitsstundenpauschale), berechnet und von dessen Bankkonto abgebucht.
6. Zahlungsweise
Alle anstehenden Gebühren und Beiträge sind ausschließlich per Bankeinzug zu bezahlen. Daher ist bei einem Beitritt zum KKS Stebbach auch eine entsprechende Einzugsermächtigung auszustellen.
7. Aufnahmeantrag
Unser Aufnahmeantrag steht Ihnen hier zum Herunterladen im PDF-Format und als Word-Dokument (zum Ausfüllen in Ihrer Textverarbeitung) zur Verfügung.
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig und gut leserlich aus und senden Sie ihn an folgende Anschrift:
KKS Stebbach e.V.
Zum Schützenhaus 1
75050 Stebbach